1. Anwendungsbereich
1.1 Sämtlichen Lieferungen und Leistungen der Firma Red Flag Europe GmbH, nachfolgend kurz RFE genannt, liegen die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma zugrunde. Abweichenden Regelungen wird widersprochen. Andere als die hierin enthaltenen Regelungen werden nur mit ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung von RFE wirksam.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.3 Mündliche Nebenabreden sollen auf einem dauerhaften Datenträger dokumentiert werden. Änderungen der Bedingungen, einschließlich dieser Bestätigungsklausel, sowie die Vereinbarung von Lieferterminen oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Bestätigung durch die RFE.
1.4 "Verbraucher" im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, welche bei RFE Ware zu einem Zweck bestellen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. "Gewerbetreibender" bzw. „Geschäftskunde“ im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei der Bestellung von Ware bei RFE in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2. Angebote, Vertragsschluß, Leistungs- und Lieferungspflicht
2.1 Unsere elektronischen, schriftlichen oder mündlichen Angebote insbesondere die Angebote auf unseren Webseiten sind keine Angebote im Rechtssinne, sondern verstehen sich nur als Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung. Bestellungen sind nur verbindlich, wenn RFE sie bestätigt oder wenn ihnen durch Zusendung der Waren nachgekommen wird. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
2.2 Der Vertrag kommt grundsätzlich zustande aufgrund der Bestellung des Kunden und Bestätigung der Bestellung/Ausführung der Bestellung durch die RFE. Bei Bestellung über die Webseiten kommt der Vertrag zustande durch Absendung einer E-Mail/ Ausfüllen und Bestätigen des Web-Bestellformulars einerseits und Bestätigung der Bestellung/Ausführung der Bestellung durch die RFE. Der Kunde ist an seine Bestellung 4 Wochen ab Zugang bei uns gebunden.
2.3 Um Verzögerungen und Falschlieferungen zu vermeiden, sind bei Bestellungen von bestimmten Produkten die Produktbezeichnung, die Menge der Auslieferung anzugeben, wenn dieses bei dem bestimmten Produkt indiziert ist. Bei Kauf über ein Webformular werden diese Informationen nicht benötigt, sofern nicht ausdrücklich danach gefragt wird.
2.4 Stellt sich heraus, dass bestellte Ware nicht verfügbar ist, behält sich die RFE den Rücktritt vom Vertrag vor. RFE wird den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und etwaige vom Kunden bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.
3. Gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte
3.1 An den Vertragsprodukten inkl. Entwürfen, Beschreibungen und ähnlichen Unterlagen bestehen in der Regel gewerbliche Schutzrechte/ Urheberrechte der Hersteller/ Lizenzgeber. Hinweise auf solche Schutzrechte auf den Vertragsprodukten dürfen vom Kunden nicht verändert abgedeckt oder beseitigt werden.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet seine Abnehmer auf die vorgenannten Schutzrechte und Lizenzbedingungen der Hersteller und auf die in den Lizenzbedingungen genannten Einschränkungen hinzuweisen.
3.3 Für Schäden aufgrund der Verletzung derartiger Schutzrechte haften wir nur, wenn uns bekannt war oder hätte bekannt sein müssen, dass solche bestehen und diese dazu führen, dass sich der Kunde Ansprüchen Dritter ausgesetzt sieht. Der Höhe nach ist unsere diesbezügliche Haftung auf den Fakturenwert der Ware beschränkt.
3.4 Im übrigen gelten die Regelungen der Ziff. 11.
4. Lieferung
4.1 Dem Kunden übermittelte oder vereinbarte Lieferdaten gelten als Richtwerte und sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart sind. Die Einhaltung einer Lieferfrist ist immer von der rechtzeitigen Selbstbelieferung abhängig. Hängt die Liefermöglichkeit von der Belieferung durch einen Vorlieferanten ab und scheitert diese Belieferung aus Gründen, die RFE nicht zu vertreten hat, so ist die RFE zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Dem Kunden steht ein Recht auf Schadenersatz aus diesem Grunde dann nicht zu. Gleiches gilt, wenn aufgrund von höherer Gewalt oder anderen Ereignissen die Lieferung wesentlich erschwert oder unmöglich wird und RFE dies nicht zu vertreten hat. Zu solchen Ereignissen zählen insbesondere: Feuer, Überschwemmung, Arbeitskampf, Betriebsstörungen, Streik, veränderte behördliche Genehmigungs- oder Gesetzeslage und behördliche Anordnungen, die nicht dem Betriebsrisiko zuzurechnen sind. Der Kunde wird in den genannten Fällen unverzüglich über die fehlende Liefermöglichkeit unterrichtet und eine bereits erbrachte Leistung wird unverzüglich erstattet.
4.2 Teillieferungen sind zulässig, soweit nicht der Kunde erkennbar kein Interesse an ihnen hat oder ihm diese erkennbar nicht zumutbar sind. Teillieferungen sind vom Kunden anzunehmen. Macht die RFE von diesem Recht Gebrauch, werden Verpackungs- und Versandkosten nur einmalig erhoben.
5. Versand/Gefahrenübergang/Annahmeverzug
5.1 Die Versendung der Ware erfolgt ab dem Logistik-Center der Firma RFE.
5.2 Die Gefahr des Untergangs und der Verschlechterung bei Lieferungen geht in allen Fällen auf den Kunden über, sobald der Liefergegenstand die Lager- oder Geschäftsräume der Firma RFE verläßt; dies gilt auch bei Lieferungen frei Haus.
5.3 Nimmt ein Kunde die verkaufte Ware nicht ab, so ist RFE berechtigt, wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 10% des Kaufpreises als pauschalisierten Schadens- und Aufwendungsersatz zu verlangen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. Im Falle eines außergewöhnlich hohen Schadens behält RFE sich das Recht vor, diesen geltend zu machen. Für die Dauer des Annahmeverzugs des Kunden ist die Firma RFE berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr des Kunden bei sich, bei einer Spedition oder einem Lagerhalter einzulagern. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind. Im Falle außergewöhnlich hoher Lagerkosten, behält RFE sich das Recht vor, diese geltend zu machen.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
6.1 Es gilt der in unserer Auftragsbestätigung bzw. Rechnung genannte Preis, ansonsten, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart oder nach Ziff. 1.3 vereinbart ist, der am Tag der Bestellung in unserer Preisliste genannte Preis.
6.2 Die Preise auf den Webseiten verstehen sich für Verbraucher ab dem Logistik-Center der RFE ohne Kosten für Verpackung und Versand. Alle Preise sind in Euro und können von der RFE ohne gesonderte Mitteilung jederzeit verändert werden. Bei Lieferungen ins Inland ist in den Preisen die Mehrwertsteuer enthalten.
6.3 Die Preise verstehen sich für alle Kunden, die nicht Verbraucher sind, netto „ab Werk“ zzgl. ges. Mehrwertsteuer, Kosten für Transport und Verpackung.
6.4 Die Firma RFE ist nicht verpflichtet, Wechsel oder Schecks in Zahlung zu nehmen. Werden sie angenommen, so erfolgt die Annahme nur erfüllungshalber. Einziehungs- und Diskontkosten sowie die Wechselsteuer trägt der Kunde. Für rechtzeitige Vorzeigung, Protestierung, Benachrichtigung und Rückleitung des Wechsels im Falle der Nichteinlösung übernimmt die Firma RFE keine Gewähr.
6.5 Für Verpackung und Versand (Versandkosten) werden die folgenden Kosten gesondert berechnet: a) Die Versandkosten betragen für Verbraucher ab einer gewissen Bestellgröße 5,- Euro. b) Die Versandkosten werden für Gewerbetreibende und für Versendungen ins Ausland in Höhe der entstehenden Kosten berechnet.
6.6 RFE liefert an Verbraucher gegen Vorkasse oder Nachnahme.
6.7 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Firma RFE berechtigt, mindestens Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu erheben. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so werden sämtliche Forderungen der Firma RFE gegenüber dem Kunden sofort zur Zahlung fällig. Dies gilt auch bei einer wesentlichen Vermögensverschlechterung und bei Zahlungseinstellung des Kunden. Die Verzugszinsen fallen bei Überschreitung des Zahlungsziels auch ohne Mahnung an.
6.8 Steht der Firma RFE ein Schadenersatzanspruch wegen Nichterfüllung eines Kaufvertrages zu, so kann sie pauschal 15 % des vereinbarten Preises als Entschädigung ohne Nachweis fordern, sofern nicht nachweislich ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schadens bleibt vorbehalten.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller sonstigen Forderungen der RFE gegen den Kunden aus der laufenden Geschäftsverbindung (bei Bezahlung durch Scheck oder Wechsel bis zu deren Einlösung) Eigentum der RFE.
7.2 Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang berechtigt. Es ist ihm jedoch untersagt, die Vorbehaltsware sicherungszuübereignen oder zu verpfänden. Verfügungen Dritter, insbesondere Pfändungen oder Abtretungen sind der RFE unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention erforderlichen Unterlagen mitzuteilen.
7.3 Die Ausübung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt oder ein Herausgabeverlangen gelten nicht als Rücktritt vom Vertrage.
7.4 Der Kunde tritt bereits jetzt alle aus der Weiterveräußerung der Ware entstehenden Forderungen an RFE ab. Der Kunde ist widerruflich zum Einzug dieser Forderungen berechtigt. Auf Verlangen der RFE hat der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntzugeben. Die RFE ist berechtigt, die Abtretung gegenüber dem Schuldner des Kunden offenzulegen.
7.5 Eine Be- oder Weiterverarbeitung der von der RFE gelieferten Ware durch den Kunden erfolgt für die RFE. Die RFE erwirbt hieran Eigentumsrechte in Höhe des bei der Be- oder Weiterverarbeitung bestehenden Marktwertes der Vorbehaltsware. Bei der Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen erwirbt die RFE Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Die Übergabe wird dadurch ersetzt, dass der Kunde die durch Verbindung entstandene neue Sache für RFE unentgeltlich mitverwahrt.
7.6 Im Falle eines Zahlungsverzuges oder zu erwartender Zahlungseinstellung des Kunden ist RFE berechtigt, die sich noch im Besitz des Kunden befindliche Vorbehaltsware abzuholen. Der Kunde hat den zur Abholung der Vorbehaltsware ermächtigten Mitarbeiter der RFE den Zutritt zu den Geschäftsräumen während der Bürozeit auch ohne vorherige Anmeldung zu gestatten.
7.7 Der Eigentumsvorbehalt wird auf Anforderung des Kunden freigegeben, wenn der Sicherungswert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
7.8 Machen Dritte Rechte hinsichtlich der Vorbehaltsware geltend, z. B. im Falle einer Pfändung, hat der Kunde auf RFE Eigentum hinzuweisen und RFE unverzüglich zu benachrichtigen. Kosten einer gegebenenfalls erforderlich werdenden Intervention durch RFE hat der Kunde zu erstatten.
7.9 Zahlungen werden nach Wahl der RFE zunächst auf ältere Schulden angerechnet. Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung - insbesondere Mahnkosten - entstanden, so kann die RFE Zahlungen des Kunden zunächst auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen.
8. Rückgaberecht
8.1 Aufgrund den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (§§ 355 ff. BGB) gewährt RFE den Verbrauchern im Fernabsatzgeschäft ein uneingeschränktes Rückgaberecht. Das Rückgabeverlangen muß keine Begründung enthalten. Es muß durch Rücksendung der Ware innerhalb von zwei Wochen geltend gemacht werden. Die Zwei-Wochen-Frist beginnt nach Abgabe der auf den Abschluß des Geschäfts gerichteten Erklärung. Die Frist beginnt jedoch nicht vor dem Erhalt der Ware. Das Rückgaberecht besteht nicht in den Fällen des § 7 Absatz 5.
8.2 Die Waren oder das Rücknahmeverlangen sind zu senden an: Red Flag Europe GmbH, Am Sportplatz3, 61203 Reichelsheim, Deutschland
8.3 Die Ware muß sich in einwandfreiem Zustand befinden (komplette und unbeschädigte Ware, Bedienungsanleitung etc.). Hat der Verbraucher eine Verschlechterung, den Untergang oder die anderweitige Unmöglichkeit zu vertreten, so hat er die Wertminderung oder den Wert zu ersetzen. Für die Überlassung des Gebrauchs oder die Benutzung einer Sache sowie für sonstige Leistungen bis zu dem Zeitpunkt der Ausübung des Widerrufs ist deren Wert zu vergüten; die durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme einer Sache oder Inanspruchnahme einer sonstigen Leistung eingetretene Wertminderung bleibt außer Betracht. In diesen Fällen haftet der Verbraucher nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
8.4 RFE verpflichtet sich zur Rückerstattung geleisteter Zahlungen innerhalb von 30 Tagen nach der Erklärung des Verbrauchers.
8.5 Das Rückgaberecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Produkten, sofern die gelieferte Ware vom Verbraucher entsiegelt worden ist. Zum Entsiegeln zählt auch das Aufreißen der mitgelieferten Cellophanfolie oder sonstiger Schutzhüllen, sowie das Öffnen von Verschlüssen.
8.6 Das Rückgaberecht gilt nur für Verbraucher im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches und ist bei Gewerbetreibenden/Unternehmern ausgeschlossen.
9. Aufrechnungsverbot und Zurückbehaltungsrechte
9.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Ansprüchen gegen Zahlungsansprüche aufzurechnen, es sei denn, die Forderungen des Kunden sind unstreitig oder rechtskräftig festgestellt.
9.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, den Zahlungsansprüchen von RFE Rechte auf Zurückbehaltung - auch aus Mangelrügen - entgegenzuhalten, es sei denn, sie resultieren aus demselben Vertragsverhältnis und sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif.
10. Softwareprodukt und Produkte in denen Software enthalten ist (Softwareprodukte)
10.1 Beim Kauf des Softwareprodukts erwirbt der Kunde einen Datenträger (CD-ROM, Diskette, Email, etc.), die zugehörige Dokumentation - sofern vorhanden - und eine Lizenz zur Nutzung dieses Softwareprodukts gemäß den Lizenzbestimmungen.
10.2 Der Kunde erkennt diese Lizenzbestimmungen mit der erstmaligen Nutzung des Softwarepakets an. Die Softwareprodukte bleiben geistiges Eigentum des Lizenzgebers. Alle im Online-Shop oder den Internet-Seiten genannten Warenbezeichnungen, Markennamen und Logos gehören RFE. Bei der Verwertung von gelieferten Waren sind Schutzrechte zu beachten, die Dritten zustehen. Durch Öffnen der versiegelten Diskettenverpackung werden die jeweils beiliegenden oder auf dem Datenträger gespeicherten Lizenzbedingungen des Herstellers anerkannt. Eine nachträgliche Rückgabe oder Umtausch in ein anderes Produkt ist nicht möglich.
10.3 Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Datenverlust angemessen zu schützen. Da die Neuinstallation von Software, aber auch die Veränderung der installierten Software das Risiko eines Datenverlusts mit sich bringt, ist der Kunde verpflichtet, vor Neuinstallation oder Veränderung der installierten Software durch eine umfassende Datensicherung Vorsorge gegen Datenverlust zu treffen.
11. Schutzrechte
Der Kunde erwirbt an den gelieferten Softwareprogrammen – soweit er es als Endnutzer erwirbt - ein einfaches Nutzungsrecht. Die Übertragbarkeit des Nutzungsrechtes sowie das Anfertigen einer Sicherungskopie richtet sich im Einzelfall nach den Bestimmungen der EULA (End User License Agreement), die regelmäßig den Produkten beigepackt sind. Das Anfertigen von Kopien ist grundsätzlich untersagt, es sei denn, im Einzelfall ist die Anfertigung einer Sicherungskopie ausdrücklich gestattet worden. Der Kunde wird darüber hinaus alle geistigen Rechte an der Ware respektieren und im Falle des Wiederverkaufs die Nutzungsrechtsbeschränkung an seine Kunden weitergeben. Die Nutzung im Netzwerk ist nur aufgrund einer ausdrücklichen dahingehenden erweiterten Lizenz zulässig.
12. Gewährleistung/ Haftungsausschluss
12.1 Die Gewährleistung ist bei Beanstandung von Mängeln nach Wahl von RFE auf Ersatzlieferung oder Nachbesserung beschränkt. RFE macht darauf aufmerksam, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computer-Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet. RFE übernimmt daher aufgrund der bekannten Komplexität der Software keine Zusicherung dahingehend, dass sich die Software im Einzelfall für einen bestimmten Zweck eignet oder eine Kompatibilität zu sämtlichen anderen Soft- oder Hardwareprodukten besteht oder sonst ein absolut störungsfreier Einsatz möglich ist. Sollten neuere Versionen der Software von RFE veröffentlicht werden, so begründet dies keinen Mangel der ursprünglich verkauften Software. Bei dem Verbrauchsgüterkauf gelten vorrangig die §§ 474 ff. i.V. 437 BGB.
12.2 Schlagen Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde wahlweise Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachen des Vertrags verlangen. Die Frist beträgt mindestens vier Wochen. Nachbesserung oder Ersatzlieferung sind fehlgeschlagen, wenn drei Versuche zur Behebung des Mangels nicht zum Erfolg geführt haben. Bei dem Verbrauchsgüterkauf gelten vorrangig die §§ 474 ff. i.V. 437 BGB.
12.3 Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 10 Arbeitstagen ab Eingang der Ware am Bestimmungsort, in jedem Fall aber vor deren Verarbeitung oder Einbau der Firma RFE schriftlich anzeigt werden. Unterbleibt eine Rüge innerhalb dieser Frist nach Erhalt der Lieferung, gilt die Abnahme als erfolgt und sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung; die Beweislast hierfür trifft den Kunden. Gewerbetreibende haben die Waren unverzüglich nach Ablieferung auf ihre Mängelfreiheit und Vollständigkeit zu überprüfen und dabei entdeckte Mängel unverzüglich RFE anzuzeigen. Versäumt der Unternehmer die rechtzeitige Untersuchung oder Mängelanzeige, gilt die gelieferte Ware als genehmigt, es sei denn der Mangel war bei der Untersuchung nicht erkennbar. Später entdeckte Mängel sind ebenfalls unverzüglich RFE anzuzeigen; andernfalls gilt die Ware auch im Hinblick auf diese Mängel als genehmigt. Die Mängelanzeige hat jeweils schriftlich zu erfolgen und den gerügten Mangel genau zu beschreiben. Im übrigen gelten die §§ 377 f. HGB entsprechend.
12.4 War die Reklamation unberechtigt und der Artikel mangel- und fehlerfrei, ist die RFE berechtigt, dem Kunden Versand- und Prüfkosten in Höhe von 40 Euro pro Artikel in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren Aufwands, RFE der Nachweis eines höheren Aufwands vorbehalten.
12.5 Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn der Mangel auf unsachgemäße Behandlung, Benutzung oder Veränderung oder auf Verschleiß durch Überbeanspruchung der gelieferten Ware beruht. Die Gewährleistung entfällt, wenn das Vertragsprodukt durch den Kunden oder Dritte unsachgemäß installiert bzw. angewendet wird, verändert oder Umgebungsbedingungen ausgesetzt wird, die nicht den Anforderungen entsprechen.
12.6 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz, z. B. wegen Nichterfüllung, Verschulden bei Vertragsschluß, Verletzung vertraglicher Nebenverpflichtungen, Mangelfolgeschäden, Schäden aus unerlaubter Handlung und sonstigen Rechtsgründen sind ausgeschlossen, es sei denn, RFE haftet wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft oder wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit. Dieser Ausschluß gilt nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei dem Verbrauchsgüterkauf gelten vorrangig die §§ 474 ff. i.V. 437 BGB.
12.7 Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate, gerechnet ab Lieferung. Bei dem Verbrauchsgüterkauf erhöht sich die Gewährleistungsfrist auf 24 Monate.
13. Datenschutz und Geheimhaltung
Sämtliche von Kunden erhobenen persönlichen Daten werden vertraulich behandelt. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und im erforderlichen Rahmen der Ausführung der Bestellung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen und Zusteller weitergegeben, bzw. an Banken zur Abrechnung.
14. Mitteilungen
14.1 Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (E-Mail) verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an.
14.2 In der E-Mail dürfen die gewöhnlichen Angaben nicht unterdrückt oder durch Anonymisierung umgangen werden; d.h., sie muß den Namen und die E-Mail-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluß der Nachricht enthalten. Eine im Rahmen dieser Bestimmung zugegangene E-Mail gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend.
14.3 Alle Mitteilungen sind in deutscher Sprache zu formulieren.
15. Rücksendeverfahren bei Gewerbetreibenden
Rücksendungen werden nur vorbehaltlich unserer Prüfung angenommen. Rücksendungen haben an die Red Flag Europe GmbH, Am Sportplatz 3, 61203 Reichelsheim, Deutschland frei Haus zu erfolgen. Rücksendungen können, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, nur dann von uns bearbeitet werden, wenn der Rücksendung eine Kopie des Lieferscheins beiliegt. Die Annahme der Sendung bedeutet auf keinen Fall eine Anerkennung eines Mangels oder der sonstigen Beanstandung des Kunden. In jedem Fall erfolgt die Rücksendung, auch die des zufälligen Untergangs, auf Gefahr des Kunden.
16. Export
Von uns gelieferte Produkte sind zur Benutzung und zum Verbleib in dem mit dem Kunden vereinbarten Lieferland bestimmt. Die Wiederausfuhr von Vertragsprodukten ist für den Kunden genehmigungspflichtig und unterliegt den Außenwirtschaftsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland, bei aus den USA importierten Produkten, den Export- Kontrollbestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika. Der Kunde muß sich über diese Vorschriften selbständig nach den deutschen Bestimmungen beim Bundesausfuhramt, 65760 Eschborn/Taunus nach den US-Bestimmungen beim USDepartement of Commerce, Office of Export Administration, Washington DC 20320 erkundigen. Unabhängig davon, ob der Kunde den endgültigen Bestimmungsort der gelieferten Vertragsprodukte angibt, obliegt es dem Kunden, in eigener Verantwortung, die ggf. notwendige Genehmigung der jeweils zuständigen Außenwirtschaftsbehörden einzuholen, bevor er solche Produkte exportiert. Jede Weiterlieferung von Vertragsprodukten durch Kunden an Dritte, mit oder ohne Kenntnis von uns, bedarf gleichzeitig der Übertragung der Exportgenehmi-gungsbedingungen. Der Kunde haftet für die ordnungsgemäße Beachtung dieser Bedingungen uns gegenüber.
17. Abtretung von Ansprüchen
Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag abzutreten oder zu übertragen.
18. Nichtigkeit einzelner Vertragsklauseln
Sollte eine der in den AGB enthaltenen Bestimmungen unwirksam sein oder werden oder sollte sich hierin eine Lücke befinden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine wirksame treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
19. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Als Erfüllungsort für alle beiderseitigen Leistungen aus dem Vertrag wird der Firmensitz der RFE, Reichelsheim, vereinbart. Als Gerichtsstand wird Friedberg/Hessen vereinbart, wenn der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat. Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis, gegenwärtiger wie auch zukünftiger nach Erfüllung des Vertrags, die Anwendung deutschen Rechts unter Ausschluß des UN-Kaufrechts.
Belehrung über das Rückgaberecht
RFE gewährt seinen Kunden ein uneingeschränktes gesetzliches Rückgaberecht. Das Rückgabeverlangen muß keine Begründung enthalten und hat durch Rücksendung der Ware innerhalb von zwei Wochen zu erfolgen. Fristgerecht ist jede Absendung innerhalb von zwei Wochen nach Abgabe der auf den Abschluß des Geschäfts gerichteten Erklärung. Die Frist beginnt jedoch nicht vor dem Erhalt der Ware. Die Waren oder das Rücknahmeverlangen sind zu senden an:
Red Flag Europe GmbH
Am Sportplatz3
61203 Reichelsheim
Deutschland
Die RFE verpflichtet sich zur Rückerstattung geleisteter Zahlungen innerhalb von 30 Tagen nach der Erklärung des Kunden. Das Rückgaberecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind. Das Rückgaberecht besteht nicht, wenn der Käufer Gewerbetreibender ist.